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Der Vorbereitungskurs zur Fischerprüfung ist voll, leider können wir keine Anmeldungen mehr annehmen !!!

 

Die staatliche Fischerprüfung in Bayern

Neben allgemeinen Informationen zur Fischerprüfung auf dieser Seite, könnt ihr mit den nachfolgenden Links  weitere Informationen zum aktuellen Ausbildungsplan der Landesfischereianstalt Starnberg einsehen, Hinweise auf angebotene Vorbereitungslehrgänge zur nächsten Fischerprüfung abrufen und euer Wissen mit den Prüfungen der vergangenen Jahre testen.

Allgemeines:

Wer in Bayern einen staatlichen Fischereischein bei den zuständigen Behörden erwerben will, benötigt grundsätzlich die Fischerprüfung. 

Hierzu ist 

  1. ein Vorbereitungskurs gem. § 5 (1) AVFiG erforderlich und

  2. muss die staatliche Fischerprüfung erfolgreich abgelegt werden. 

Um bei der Prüfung zugelassen zu werden, muss der Bewerber am Tage der Prüfung das  12.Lebensjahr vollendet haben und nachweislich an einem Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Stunden teilgenommen  haben. Die Prüfung findet jährlich landeseinheitlich am ersten Samstag des Monats März statt. Falls Sie nicht an der Prüfung teilnehmen können oder nicht bestanden haben, besteht die Möglichkeit, an einem Nachholtermin (Wiederholungsprüfung) teilzunehmen. Der Termin der Wiederholungsprüfung ist der letzte Samstag im Juni.  

Daran teilnehmen können nur die Bewerber, die bereits nach fristgerechter Anmeldung und Zahlung der Prüfungsgebühr zur Hauptprüfung zugelassen waren.

Prüfungsbewerber, die die Hauptprüfung desselben Jahres nicht bestanden haben, bekommen mit dem Bescheid die Information über die Möglichkeit der Wiederholungsprüfung zugeschickt.
Prüfungsbewerber, die zur Hauptprüfung desselben Jahres nicht erschienen sind, bekommen die Informationen in einem gesonderten Schreiben.

Für die Wiederholungsprüfung gibt es kein eigenes Anmeldeverfahren. Die in Frage kommenden Personen haben die Möglichkeit, durch Überweisung der Prüfungsgebühr von wiederum 30,- € bis spätestens 02. Mai, sich verbindlich zur Wiederholungsprüfung anzumelden.

Prüfungsbewerber für die Wiederholungsprüfung, die o.g. Schreiben aus verschiedenen Gründen nicht erhalten haben, sollten sich bis zum 15. April an den Landesfischereiverband Bayern e.V. wenden. Spätere Einzahlungen werden nicht berücksichtigt, nicht zurücküberwiesen und nicht auf das nächste Prüfungsjahr angerechnet.

Prüfungsteilnehmer aus vorherigen Jahren oder Neuanmeldungen können zur Wiederholungsprüfung nicht berücksichtigt werden. 
Etwa 4 Wochen vor dem Wiederholungstermin werden die Ladungsbriefe gedruckt und verschickt. Das Prüfungsergebnis der Wiederholungsprüfung wird dem Prüfungsteilnehmer ca. 3-4 Wochen nach der Prüfung zugestellt.

Prüfungsbehörde ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei, Weilheimer Strasse 8, 82319 Starnberg, Tel. 08151-2692130. Anmeldungen müssen nachweislich (Einschreiben!) bis zum 01. Dezember 2011 an das jeweils zuständige Amt für Landwirtschaft (Landwirtschaftsamt) gesandt oder online unter www.fischerpruefung.bayern.de abgegeben werden. Einzahlungsschluss für die Prüfungsgebühr (30,00 €) ist der 15. Dezember. Die Durchführung der Fischerprüfung ist in den §§ 3 bis 7 der Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz ( siehe Fischereirecht / AVFiG) geregelt.